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Arbeitgeber-Service
Die BKK VerbundPlus ist auch für Arbeitgeber
die richtige Entscheidung. Schließlich wissen wir: Hinter jedem
Mitglied steht ein Arbeitgeber, in dessen Verantwortung auch die
Sozialversicherung liegt....
weitere Informationen
Die BKK VerbundPlus ist auch für Arbeitgeber
die richtige Entscheidung. Schließlich wissen wir: Hinter jedem
Mitglied steht ein Arbeitgeber, in dessen Verantwortung auch die
Sozialversicherung liegt.... weitere Informationen
Beitragsnachweise
Die Beitragsnachweise sind uns zwei Arbeitstage vor
Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln.
Rechtsgrundlage ist hierfür der § 28f Absatz 3 Sozialgesetzbuch IV. weitere Informationen
Fälligkeit der Beträge
Die Gesamtsozialver-sicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld fällig. Ein verbleibender Restbetrag ist zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen. weitere Informationen
Gleitzone
Mit der Einführung der Minijobregelungen im Jahr 2003 wurde eine Gleitzonenregelung für den Niedriglohnbereich zwischen 400,01 und 800,00 Euro geschaffen. Bei der individuellen Berechnung der Beiträge unterstützt Sie ganz komfortabel unser Gleitzonenrechner….weitere Informationen
Arbeitgeber-Formulare
Sie benötigen Formulare für den täglichen Einsatz In Ihrem Lohn- und Gehaltsbüro? Hier stehen viele wichtige Formulare zum Herunterladen für Sie bereit – schnell, unbürokratisch, kostenlos. …zum Arbeitgeber-Formularservice
BKK-Arbeitgeberversicherung
Die Ausgaben für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit bzw. Aufwendungen bei Mutterschaft belasten Unternehmen. Unsere BKK-Arbeitgeberversicherung unterstützt Sie. …weitere Informationen
Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz
Am 19.09 2008 hat der Bundesrat dem Unfall-versicherungs-modernisierungsgesetz (UVMG) zugestimmt, zum 01.10 2008 trat damit die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft. Arbeitgebern bringt die Reform seit 01.01. 2009 umfangreiche Änderungen im Beitrags- und Meldeverfahren der Sozialversicherung. Eine wichtige Änderung betrifft das Meldeverfahren, eine zweite die Insolvenzgeldumlage….weitere Informationen
Maschinelles Meldeverfahren
Seit dem 1.1.2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Meldungen und Beitragsnachweise maschinell an uns zu übermitteln. Ab 01.01.2011 wird dieses Verfahren erweitert auf Ihre Anträge zur Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie auf Verdienstbescheinigungen.weitere Informationen
Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA)
ELENA wird eingestellt.Lesen Sie hierzu die neuesten Meldungen.
weitere Informationen

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